ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der „Tiroler Skischule Angelika Häusl Freeride Ski“, Riefen 82a, 6571 Strengen am Arlberg.
Alle Anfragen und Aufträge an die oben genannte Skischule unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.
1. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich die schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgeblich. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Geli Häusl.
2. Beginnzeiten werden grundsätzlich mit Geli Häusl vereinbart, auch die Abrechung erfolgt direkt mit Geli Häusl .
3. Beim gegenständlichen Vertrag über das Begleiten auf Skipisten und der Erteilung von Skischulunterricht und für die Betreuung von Kindern und damit zusammenhängenden Dienstleistungen handelt es sich um einen freien Dienstvertrag. Die Skischule Geli Häusl ist daher gesetzlich nicht verpflichtet, Gewährleistungsverpflichtungen zu übernehmen. Geli Häusl wird sich sorgfältig bemühen, das Begleiten, Betreuen und den Skiunterricht nach ihren Kräften und nach ihrem besten Wissen zu erteilen.
4. Von bereits abgeschlossenen Verträgen kann der Kunde unter folgenden Bedingungen zurücktreten: Im Falle der Verletzung oder Krankheit kann der Kunde vom bereits geschlossenen Vertrag gegen Rückerstattung eines allenfalls bereits bezahlten Entgelts zurücktreten, wenn er ein entsprechendes ärztliches Attest eines Arztes vorweist, wonach er nicht mehr in der Lage ist, den bereits gebuchten Skischulunterricht in Anspruch zu nehmen. Bei allen anderen Stornierungen gelten folgende Bedingungen: Stornofrei binnen 7 Tagen vor Leistungs-, bzw. Buchungs-Beginn, bei Stornierungen binnen 1 – 6 Tagen 30 % Stornogebühr, binnen 24 Std. und kürzer, 50 % Stornogebühr des Grundbetrages.
5. Sollten Nichtinbetriebnahme sämtlicher Bergbahnen und Skilifte des gesamten Arlberg-Skigebietes, der Eintritt eines Ereignisses der höheren Gewalt dazu führen, dass der Skischulunterricht nicht stattfinden kann, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung eines allfällig bereits bezahlten Entgeltes.
6. Sollte eine bereits gebuchte Leistung aus anderen Gründen abgesagt werden, welche Geli Häusl zuzurechnen ist (z.Bsp. wegen Krankheit), steht Geli Häusl das Recht zu, die Einteilung nach eigener Wahl zu ändern.
7. Wird ein Skiunterricht, bzw. die angeforderte Leistung wegen mangelnder Fitneß des Kunden oder unzweckmäßiger Sportgeräte frühzeitig abgebrochen, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung.
8. Die Haftung Skischule Geli Häusl für fahrlässig zugefügte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Die Skischule Geli Häusl empfiehlt allen Kunden den Abschluß einer Unfall- und Krankenversicherung vor Kursbeginn.
9. Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt das Bezirks-Gericht Landeck als vereinbart.
10. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
11. Nebenabreden zu diesen AGB, sowie etwaige Änderungen bedürfen der Schriftform.